Ablauf
Nach einer Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen ersten Gesprächstermin, wofür keine Überweisung eines Arztes benötigt wird. Im Erstgespräch, werden wir uns und Ihr/Dein Anliegen ein wenig kennenlernen. Beide Seiten können im Erstgespräch und in der folgenden Diagnostikphase prüfen, ob die Bedingungen für eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung, die eine Grundlage für die Therapie darstellt, gegeben sind. Nach der Diagnostik kann dann bei Vorliegen eines behandlungsbedürftigen psychischen Störungsbildes ein Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt werden. In der Regel wird dann ein erstes Kontingent von 15 Sitzungen genehmigt. Je nach Bedarf können im Anschluss daran weitere Sitzungen beantragt werden. Die psychotherapeutische Behandlung findet in der Regel in wöchentlichen Sitzungen à 50 Minuten statt

Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte
Ich kann im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, so dass die entstehenden Kosten komplett übernommen werden.
Privat Versicherte und Beihilfe
In meiner Praxis gibt es die Möglichkeit, als Privatversicherte Person bei meiner ebenfalls sehr erfahrenen Kollegin eine Psychotherapie durchzuführen.